Kundenbindung beim IWW
Anfrage „aus dem Knast“ - aber dem Leser der GStB konnte natürlich geholfen werden
von Horst Rönnig, Chefredakteur PC Steuerberater
Zum Jubiläum erinnert man sich natürlich gerne an die eine oder andere Anekdote. Gut 12 Jahre ist es jetzt her, da erreichte mich ein „Hilferuf“ aus der JVA Augsburg.
Und es ging dabei nicht etwa um einen armen Steuersünder, der sich in seiner Not an die Redaktion der „Praxis Steuerstrafrecht“ gewandt hat. Nein, ein treuer Leser, der sich der vorausschauenden Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten verschrieben hatte, stieß in der damals noch nicht so auskömmlich ausgestatteten Bibliothek der JVA an seine Grenzen. Er schrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die aktuelle Oktober-Ausgabe „Gestaltende Steuerberatung“ enthält einen äußerst interessanten Beitrag zum sog. Anwachsungserwerbsmodell (für die etwas Unbedarfteren unter uns: Es handelte sich um ein Modell, mit dem die vereinfachte Abwicklung einer „leeren“ GmbH & Co. KG schneller und steuerlich günstiger gelingen konnte als mit einer Liquidation der KG). Dabei wurde weiterführend auf den in DStR 2010, S. 2463 ff. abgedruckten Aufsatz von Ege/Klett „Aktuelle gesellschaftsrechtliche und steuerliche Aspekte von Anwachsungsmodellen“ hingewiesen. Da ich mich derzeit und auf noch nicht absehbare Zeit in der JVA Augsburg in Untersuchungshaft befinde, und die Fa. XXXXX Steuerberatungs-GmbH als Abonnent Ihres Fachmagazins „Gestaltende Steuerberatung“, welche mir diese Zeitschrift regelmäßig zur Lektüre zur Verfügung stellt, nicht gleichzeitig auch Bezieher der Fachzeitschrift „Deutsches Steuerrecht“ ist, bitte ich Sie heute, mir den o. g. Beitrag in Kopie auf dem Postweg zuzuleiten (Anschrift: JVA Augsburg, XXXXXXX, Karmelitengasse 12, 86152 Augsburg).
In der Hoffnung, dass Sie diesem Wunsch entsprechen können, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen …